1| ALLGEMEINES
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) sind für alle Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin gültig.
Die AGB treten in Kraft, sobald der Vertrag zwischen dem/der Auftraggeber/in und der Fotografin (Celina Geisler) abgeschlossen wurde.
Gemäß §305b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls der/die Auftraggeber/in den AGB widersprechen möchte, muss dies schriftlich innerhalb von drei Werktagen
an die Fotografin mitgeteilt werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen,
sofern sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind.
Die AGB gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung.
Zudem gelten sie für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
2| PREISE, VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
Eine Umsatzsteuer wird nach §19 UstG Kleinunternehmerregelung nicht erhoben.
Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Kunden zu tragen. Fahrkosten bis zu einer einfachen Entfernung von 15 km ab dem Wohnort
der Fotografin sind inklusive. Jeder Kilometer darüber hinaus, wird mit 0,35 Cent/km in Rechnung gestellt. Bei längeren Strecken kann ein Pauschalpreis vereinbart werden.
Die Fotoshootinggebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Shooting auf das angegebene Konto zu zahlen oder nach Vereinbarung bar vor Ort am Tag des Fotoshootings zu entrichten.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so geriet dieser nach §286 BGB in Verzug. Die Fotografin ist damit berechtigt,
einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei längerem Verzug behält sich die
Fotografin das Recht vor, über Rechtswege ein Mahnverfahren zu eröffnen.
3| STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
Kommt es Seitens des Kunden in den letzten vier Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage,
so behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen bzw.
75% bei Absage in den letzten zwei Tagen des Fototermins. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw.
Stornierungserklärung bei der Fotografin.
Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt,
einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 25,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschiebung berechnet.
Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Fotoshootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben.
Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist dabei ausgeschlossen.
4| URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT
(1) Die Fotografin behält das Urheberrecht an den Fotos gemäß dem Urheberrechtsgesetz unwiderruflich. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden.
(2) Der Kunde erwirbt lediglich die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Dies bedeutet, dass der Kunde die Fotos in sozialen Medien, Alben, Abzügen usw. verwenden darf. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die Fotografin (Celina Geisler/wildspirit.photography) zu nennen, sofern dies möglich ist.
Das Recht zur Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte wird nur für private Zwecke gewährt.
(3) Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Dies schließt die Weitergabe an andere Dienstleister/innen ohne Absprache mit der Fotografin ein.
Die Fotografin hat das Recht, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Hersteller von Hochzeitsalben, Druckereien usw. zu beauftragen und die erstellten Fotos zur Fertigstellung der Produkte zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos durch den Kunden (z. B. durch Filter, Schwarz-Weiß-Konvertierung,
Fotomontage oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Fotografin.
(6) Eine kommerzielle Nutzung durch Dritte(z. B. Locations, Visagisten oder andere Dienstleister, Online-Shops usw.) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials an diese Dritten.
Diese Dritten müssen sich mit der Fotografin in Verbindung setzen, um die Nutzungsrechte zu erwerben.
5| VERÖFFENTLICHUNGSRECHT
(1) Die Fotografin hat das Recht, die Fotos für ihre Eigenwerbung und zur Illustration in verschiedenen Medien zu verwenden, wie z.B. Ausstellungen, Messen, ihrer Homepage,
Facebook, Instagram, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, sofern der Kunde dem schriftlich oder mündlich zustimmt.
(2) Bei der Veröffentlichung der Bilder legt die Fotografin großen Wert auf eine anspruchsvolle Darstellung der abgebildeten Personen.
Die Veröffentlichung von Bildern von Kindern erfolgt nur nach gesonderter Absprache. Wenn der Kunde mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist,
darf die Fotografin lediglich Bilder aufnehmen, speichern und für die Durchführung des Auftrags relevante Tätigkeiten ausüben, wie z.B. das Bestellen von Abzügen.
6| VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
(1) Falls das Bildmaterial ohne Zustimmung der Fotografin verwendet, reproduziert oder weitergegeben wird, ist für jeden einzelnen Fall eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu entrichten. Dies gilt vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche gemäß §823 BGB.
(2) Sollte der Auftraggeber es versäumen, den Urhebervermerk anzubringen, ihn unvollständig, fehlerhaft platzieren oder nicht eindeutig zuordnen können,
ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars an die Fotografin zu zahlen.
7| HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
(1) Ein digitaler Inhalt, den der Anbieter per E-Mail oder zum Download bereitstellt, wird nicht postalisch versandt. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos, obwohl sie mehrere Sicherungsmaßnahmen ergreift.
Sie leistet keinen Ersatz für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen. Der Kunde ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich.
(2) Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten anderer. Es wird kein Schadensersatz über den Materialwert/Auftragswert hinaus geleistet.
Die Fotografin haftet nicht für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer/innen oder Lieferant/innen verursacht werden, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen.
(3) Es werden keine Garantien für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit über die Herstellergarantie hinaus gegeben. Die Fotografin haftet nicht dafür. Geringfügige, handelsübliche,
farbliche Unterschiede im Ausdruck sowie Abweichungen vom Bildausschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften und Ersatzdrucke in Bezug darauf sind ausgeschlossen, es sei denn, die Abweichung liegt außerhalb des handelsüblichen Rahmens. Der Bildschirm der Fotografin ist optimal farbkalibriert, was beim Bildschirm des Kunden nicht immer der Fall ist.
Farbunterschiede auf dem Computerbildschirm deuten nicht auf ein schlechtes Farbmanagement im Foto hin. Der Kunde versichert, die Bilder bei einem qualitativ hochwertigen Fotolabor entwickeln zu lassen.
Die Fotografin haftet nicht für Farbabweichungen bei Sofortdrucken (z.B. in Drogerien).
(4) Wenn es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit usw.) nicht möglich ist, den Auftrag auszuführen.
(5) Die Fotografin legt großen Wert auf eine sorgfältige Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die pünktliche Durchführung. Sollte es jedoch aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder Verkehrsstörungen dazu kommen, dass die Fotografin nicht zum vereinbarten Fototermin erscheinen kann oder verspätet eintrifft, übernimmt sie keine Haftung für eventuelle Schäden oder Folgen, die daraus resultieren.
(6) Es besteht keine Verpflichtung für die Fotografin, das entstandene Bildmaterial eines Fotografenauftrags dauerhaft zu archivieren, es sei denn, es wurden ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen. Dem Kunden wird empfohlen, ausreichende Backups anzufertigen, um die langfristige Archivierung der Bilder sicherzustellen.
(7) Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern. Daher liegt die Verantwortung für den Verlust, Untergang oder die Beschädigung der Bilder beim Auftraggeber, sobald sie im JPEG-Format übergeben wurden. Der Fotograf wird dem Auftraggeber ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hochauflösender Qualität im Format JPG zur Verfügung stellen. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist nicht vorgesehen.
8| DATENSCHUTZ
gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
(1) Die personenbezogenen Daten, die der Kunde (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) mitteilt,
werden gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen sicher aufbewahrt und verwendet. Diese Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge zwischen den Parteien verwendet,
z.B. für Abrechnungszwecke und Glückwunschkarten.
(2) Gemäß Artikel 15 der DSGVO hat der Kunde jederzeit das Recht, von der Fotografin umfassende Informationen über die zu seiner Person
gespeicherten Daten anzufordern.
(3) Gemäß Artikel 17 der DSGVO kann der Kunde jederzeit von der Fotografin die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Darüber hinaus kann er jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung für die Zukunft ändern oder widerrufen.
Der Widerruf kann entweder per Post oder per E-Mail (info@wildspiritphotography.de) an die Fotografin gesendet werden.
9| ZUSATZ HOCHZEITEN UND BILDREPORTAGEN
(1) Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste, zum Beispiel bei Hochzeiten oder anderen Fotoreportagen, abgelichtet werden. Die Fotografin wird jedoch ihr Bestes tun,
um dies zu erreichen, wenn der Kunde dies wünscht.
(2) In geistlichen Stätten hat der Geistliche das Hoheitsrecht. Wenn der Geistliche Verbote ausspricht, die das Fotografieren verhindern, haftet die Fotografin nicht für den Ausfall.
In solchen Fällen wird die Fotografin ihr Bestes tun, um Fotos bestmöglich anzufertigen. Es kann kein Schadenersatz für fehlende Bilder erhoben werden.
(3) Bei Hochzeiten oder anderen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten Arbeitszeit der Fotografin für den Aufbau und die Vorbereitung enthalten.
(4) Während eines Portraitshootings oder Brautpaarshootings ist es nicht gestattet, dass Mitbewerber oder Gäste des Kunden fotografieren.
(5) Bei Reportagen müssen der Fotografin und gegebenenfalls ihren Assistenten angemessene Pausen inklusive Verpflegung gewährt werden.
(6) Für eine spontane Verlängerung am Tag der Hochzeit auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird ein Honorar von 300,- EUR pro angefangener
Verlängerungsstunde berechnet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
(7) Nach der Eheschließung erhält das Brautpaar mindestens 10 fertige Referenzbilder und die Endrechnung innerhalb von 3 Tagen. Sobald die Rechnung beglichen ist, beginnt die 8-wöchige Bearbeitungszeit.
Weitere Details sind im Vertrag festgelegt.
(8) Es liegt in der Verantwortung der Fotografin, die Fotografien nach ihrem eigenen kreativen Ermessen zu bearbeiten, auszusortieren und zu verändern.
Es sei darauf hingewiesen,
dass etwa 10% der Gesamtaufnahmen in Schwarz-Weiß geliefert werden und nicht in Farbe. Wenn es sich um Personenaufnahmen oder Aufnahmen von Objekten handelt,
bei denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber
für die Anfertigung und Nutzung der Bilder einzuholen.
10| REISEKOSTEN UND WEITERE AUSGABEN
(1) Die Reisekosten der Fotografin werden wie folgt berechnet: 0,40 EUR pro gefahrenem Kilometer, zuzüglich 40,00 EUR pro Stunde (ab der 2. Fahrtstunde).
(2) Falls die Fotografin mit der Bahn oder dem Flugzeug anreist oder eine Übernachtung erforderlich ist, werden die tatsächlich entstandenen Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Vorlage von Belegen)
in Rechnung gestellt. Wenn im Vertrag vereinbart, stellt der Kunde ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. Um eine pünktliche Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sicherzustellen,
erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Als Richtwert gilt eine Fahrtzeit von 2 Stunden und eine Auftragsdauer von mindestens 8 Stunden.
(3) Sonstige Kosten, wie Parkgebühren und Porto, sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Auftraggeber getragen.
11| ERFÜLLUNGSGEHILFEN
(1) Ein Erfüllungsgehilfe (Assistenz) ist ein kostenloser Service, der bei einer Reportage angeboten wird.
(2) Falls die Fotografin aufgrund höherer Gewalt, Krankheitssymptomen oder ähnlichen Umständen am Hochzeitstag nicht oder nur eingeschränkt anwesend sein kann,
ist der Erfüllungsgehilfe berechtigt, als alleiniger Fotograf zu agieren. In diesem Fall erhebt das Brautpaar keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Fotografin.
Somit ist eine Begleitung auch im Krankheitsfall gewährleistet. Der Erfüllungsgehilfe ist von der Fotografin geschult und kann eine Begleitung sicherstellen.
12| SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nicht anders vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen, auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag existieren nicht und müssen, sofern nachträglich gewünscht, schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein.
(2) Sollte der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen,
wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
13| SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Sollten einzelne Bedingungen der oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.